Am Abend meldete die bayerische Staatsregierung, dass wegen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern in der nächsten Zeit untersagt werden. Diese Sonderregelung soll zunächst bis Karfreitag gelten.
Auch das Gesundheitsministerium in Baden-Württemberg berät über eine solche Regelung und will den Landesbehörden entsprechende Ratschläge geben.
Damit wollen beide Bundesländer der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn folgen. Bei kleineren Veranstaltungen soll das Infektionsrisiko immer noch im Einzelfall abgeklärt werden.