FAQ – Fitnessstudio wegen Corona geschlossen: Kriege ich jetzt meine Beitragszahlungen zurück?

fitness_studio_sport
Symbolbild: Fitnessstudio

Nicht nur Nachtclubs und Bars mussten im Kampf gegen das neuartige Coronavirus schließen, auch Fitnessstudios waren gezwungen, ihre Betrieb einzustellen. Sportbegeisterte müssen ihrem Work-Out nun entweder zuhause oder im Freien frönen.

Doch was ist mit meinem gezahlten Mitgliedsbeitrag? Hast Du ein Anrecht darauf, das Geld zurückzubekommen?

Der Nachrichtensender „n-tv“ hat die „Verbraucherzentrale Sachsen“ gefragt, ob Beiträge zum Fitnessstudio oder Anrechte im Theater trotz der Schließung der Einrichtungen weiterhin gezahlt werden müssen. Die Antwort: Leistungen, die nicht genutzt werden können, müssen finanziell auch nicht entlohnt werden. Rein rechtlich gesehen müsste das Geld also nicht gezahlt werden und man könne das Geld zurückfordern dürfen, so der Rechtsexperte Micheal Hummel.

Gilt das auch bei einer Coronavirus-bedingten Schließung?

Hier sieht es ein wenig anders aus. Solange ein Vertrag besteht, dürften die vereinbarten Zahlungen nicht eigenmächtig eingestellt werden.

Kann ich meinen Vertrag außerordentlich kündigen?

Auch eine außerordentliche Kündigung kommt nicht infrage, da es sich nur um eine kurzzeitige Schließung handelt. Nach der Corona-Krise kannst du die Leistungen des Fitnessstudios wieder nutzen.

Der Rechtsexperte rät, sich mit dem Betreiber des Fitnessstudios in Verbindung zu setzen. So ließe sich eine für beide Seiten vertretbare Lösung finden.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44940 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt