Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden brauchte man zuletzt per Ausnahmeregelung keinen Arztbesuch. Das wird sich ab dem 20. April wieder ändern, ein Telefonat mit einem Arzt reicht dann nicht mehr aus. Das beschloss der „Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen“ am gestrigen Freitag.
Für die Beurteilung ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und deshalb eine Krankschreibung ausgestellt werden muss, ist wieder eine körperliche Behandlung beim Arzt notwendig. Die befristete Ausnahme diente wegen der dynamischen Corona-Entwicklungen hauptsächlich dazu, Arztpraxen zu entlasten und die weitere Ausbreitung zu verringern.
Die dynamischen Corona-Entwicklungen haben sich mittlerweile allerdings durch Einhaltung der strikten Ausgangs- und Hygieneregeln deutlich reduziert. Laut dem „Gemeinsamen Bundesausschuss“ ist ein unmittelbares Arztgespräch, vor allem bei Erkrankungen der Atemwege, wichtig. Auch um eine umfassende Behandlung zu ermöglichen.