Kosten für Homeoffice – Kann ich diese absetzen?

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Symbolbild: Homeoffice

Viele Menschen arbeiten in der aktuellen Coronavirus-Pandemie im Homeoffice. Dabei entstehen einige Kosten, die normalerweise so nicht entstehen. Dazu zählt beispielsweise der Strom. Doch wie lässt sich dies bei den Steuern miteinbeziehen? Der Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ hat nun darüber aufgeklärt.

Das große Problem dabei ist: Arbeitnehmer können Kosten für ihr „Arbeitszimmer“ daheim nur dann absetzen, wenn es sich dabei um einen eigenen Raum handelt. Sitzt man also am Schreibtisch im Schlafzimmer oder am Esstisch in der Küche, bleibt man nach aktuellem Steuerrecht auf den Extrakosten sitzen.

Die Regel ist nämlich: Das Arbeitszimmer muss fast ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt werden. Je nachdem ob das Zimmer Mittelpunkt der Tätigkeit ist oder nur für bestimmte Aufgaben genutzt wird, gibt es ebenfalls einen Unterschied.

Im ersten Fall lassen sich Kosten vollständig absetzen. Im zweiten Fall nur bis 1.250 Euro im Jahr. Der Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ fordert deshalb aufgrund der aktuellen Corona-Krise von der Bundesregierung eine Lockerung des Steuerrechts, sodass jeder, der im Homeoffice arbeitet, seine Kosten absetzen kann.

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