Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld wird verlängert – Weiterbewilligung erfolgt automatisch

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Symbolbild: Eine Agentur für Arbeit in Deutschland

Bundestag und Bundesrat haben heute das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Mit dem Gesetz wird die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.

Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlassen. „Falls nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch besteht, erhalten alle Berechtigten ein Weiterbewilligungsschreiben. Alle Anspruchsberechtigten müssen sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden.“, so die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg.

Auch derjenige, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt hat oder bereits Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander, so die BA weiter.

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