Kanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Länder verständigten sich darauf, dass die Länder alle Geschäfte wieder öffnen können und dies ohne Quadratmeterbegrenzung. Es müssten jedoch Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden. Wichtig sei dabei, dass eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben werde.
Ebenso solle alle Schülern eine schrittweise Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Jedoch unter Einhaltung strikter Hygiene- und Abstandsregeln. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf etwa wegen der häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung sollten „möglichst umgehend gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten“.
Um die schwierige Situation von Familien mit Kindern zu erleichtern, kann vom 11. Mai an eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt werden. Dazu gehören vordringlich unter anderem Kinder mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf, Kinder die in beengten Wohnverhältnissen leben – etwa wenn ein eigenes Kinderzimmer fehlt – sowie Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen. Die Einzelheiten sollen die Länder regeln.