Biergärten und Restaurants in Bayern dürfen wieder öffnen

Symbolbild: Biergarten

In den kommenden Wochen kommt es erneut zu Lockerungen in Bayern. Diesmal im Bereich der Gastronomie. Ab dem 18. Mai dürfen demnach wieder Biergärten bis 20 Uhr geöffnet werden. Eine Woche später, ab dem 25. Mai, sollen auch wieder die Gaststätten bis 22 Uhr aufmachen dürfen.

Laut Informationen der „tz“ ist geplant, die Öffnungszeiten anzugleichen. Das heißt, dass auch Biergärten ab dem 25. Mai bis 22 Uhr geöffnet bleiben könnten. Jedoch gilt sowohl im Biergarten als auch im Restaurant das ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen eingehalten werden muss.

An einem Tisch darf eine Familie mit einer befreundeten Familie sitzen. Auch in Biergärten und Restaurants gilt die Maskenpflicht. Am Tisch darf die Maske jedoch abgenommen werden.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44940 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt