Coronavirus: Das ändert sich ab dem 4. Mai in Bayern!

Symbolbild: Junger Mann mit Atemschutzmaske
Symbolbild: Junger Mann mit Atemschutzmaske

Der langersehnte Friseurbesuch ist ab Montag wieder möglich, denn Friseursalons dürfen wieder unter strengen Auflagen öffnen. Dazu gehören unter anderem, dass Termine online oder telefonisch vereinbart werden sollen. Kunden aber auch Friseure müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kunden müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen und es sind nur Nasshaarschnitte möglich. Das Wimpernfärben, eine Rasur oder die Bartpflege sind weiterhin verboten. Außerdem muss auf das Getränk oder das Lesen einer Zeitung verzichtet werden.

Auch die Fußpflege und Physiotherapie darf ab dem 4. Mai wieder öffnen. Darüber hinaus sollen auch Gottesdienste wieder erlaubt werden. Jedoch nur unter strengen Hygienemaßnahmen und Vorschriften wie zum Beispiel, dass ein Gottesdienst maximal 60 Minuten dauern darf, die Teilnehmer einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen und ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss.

Ebenfalls sind ab dem kommenden Montag wieder kleinere Demonstrationen möglich. Demnach sollen Versammlungen mit bis zu 50 Personen unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt sein. Jedoch nur, wenn die Veranstaltungen im Freien stattfinden, ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

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