Ab dem kommenden Montag, 4. Mai, dürfen kleinere Demonstrationen wieder stattfinden. Demnach sollen Versammlungen mit bis zu 50 Personen unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt sein. Jedoch nur, wenn die Veranstaltungen im Freien stattfinden, ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Darüber hinaus sollen auch Gottesdienste wieder erlaubt werden. Jedoch nur unter strengen Hygienemaßnahmen und Vorschriften wie zum Beispiel, dass ein Gottesdienst maximal 60 Minuten dauern darf, die Teilnehmer einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen und ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss.