Die durch Corona abhandengekommene Normalität kehrt zaghaft, aber konstant zurück. Der vermisste Alltag, das ist für den einen ein Restaurant-, für den anderen ein Biergartenbesuch und für viele weitere ein spannender Film auf der XXL-Leinwand eines Kinos. Letzteres gestaltet sich jedoch besonders kompliziert. Autokino, Freiluftkino, ein handelsübliches Lichtspielhaus – welche unterschiedlichen Dinge gilt es zu beachten? Hier ein Überblick:
Einheitlich uneinheitlich
Eines vorweg: Einen Bundesländer-übergreifenden, einheitlichen Fahrplan bezüglich der Wiedereröffnung von Kinos gibt es nicht. Ja, selbst innerhalb der einzelnen Bundesländer gehen Kinoketten ihren eigenen Weg zur Wiedereröffnung. Ein Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern: Seit Montag (25. Mai) haben dort die Kinos der MovieStar-Kette wieder geöffnet, jene der Cinestar-Kette jedoch noch nicht. Wieder andere öffnen am kommenden Donnerstag (28. Mai) ihre Pforten, während manche Kinos den 4. Juni als Restart-Datum auserkoren haben sollen, heißt es laut „NDR.de“. Kurzum: Wer unbedingt wieder in sein Stammkino gehen will, muss sich auf den jeweiligen Homepages über die Öffnungspläne informieren.
Autokino: Sicher, aber selten
Eine handfeste Pandemie war von Nöten, um einem Relikt aus den 50er- und 60er-Jahren zu einer unverhofften Renaissance zu verhelfen: dem Autokino. Bereits seit Anfang Mai hatten mancherorts die Autokinos wieder geöffnet, beziehungsweise entstanden zahlreiche komplett neu. Eine sicherere Alternative, um Filme auf der großen Leinwand zu bewundern, gibt es derzeit nicht. Aufgrund der – trotz zahlreicher Neueröffnungen – noch immer geringen Dichte der Autokinos muss aber unter Umständen eine lange Anreise in Betracht gezogen werden – und ein Auto sollte man auch besitzen.
Völlig vogelfrei ist man zudem nicht in der eigenen Karre. Die Autos müssen zwei Meter voneinander geparkt sein, pro Wagen dürfen meist nur zwei Erwachsene und ein Kind bis 14 Jahren sitzen, berichtet das Radionetzwerk „MDR Jump“. Beim Alter des Kindes gebe es aber schon wieder unterschiedliche Regelungen je nach Betreiber. So auch beim Thema Snacks: Wo in einem Autokino auf Vorbestellung hygienisch verpacktes Popcorn und Co. erhältlich ist, steht an anderer Stelle Selbstversorgung an.
Kinosaal: Noch zu unsicher?
Unlängst wurde ein Hygieneplan der Kinoverbände veröffentlicht, nach dem herkömmliche Kinos unter strengen Auflagen wieder öffnen könnten. Die wohl drängendste Frage: Wird der Zuschauer in der Lage sein, den Film ohne lästige Maske vor dem Mund auf der Leinwand genießen zu dürfen? Der Schutz- und Hygieneplan in Kinobetrieben sieht dies so vor. Während beim generellen Aufenthalt im Gebäude, bei „Toilettenbesuchen während der Vorstellungen“ sowie beim Ein- und Auslass Maskenpflicht herrschen soll, gelte das „auf den Sitzplätzen in den Kinos“ nicht. Heißt aber auch: Wer seine Maske vergessen hat, kommt gar nicht erst bis in den Saal.
Im Kinosaal muss selbstredend der vorgegebene Mindestabstand eingehalten werden. Hierzu werde zwischen den Gästen die dafür notwendige Anzahl an Plätzen freigelassen. Um dies sicherzustellen sei es daher auch in Kinos mit bisher freier Platzwahl denkbar, auf „feste Sitzplatzzuweisung“ umzustellen. Die Saalauslastungsgrenze müsse dementsprechend stark herabgesetzt werden.
Auch geht das Schreiben nicht darauf ein, ob der Verkauf und Verzehr von beispielsweise Popcorn stattfinden soll. Es wird zudem allgemein darauf hingewiesen, dass es für alle oben genannten Vorkehrungen „noch keine verbindlichen Vorgaben“ aus der Politik gebe und es sich hierbei bislang lediglich um Empfehlungen handele. Die alles entscheidende Frage, die jedes Kino für sich selbst beantworten muss, ist, ob sich eine Wiedereröffnung unter den gegebenen Umständen und Auflagen lohnt. Und auch die Kinogänger wird ein Gedanke beschäftigen: Ist ein Film das potenzielle Risiko wert?
Freiluftkino: Der perfekte Mittelweg?
Kein geschlossener Saal und auch kein stickiges Auto, das sich bei steigenden Temperaturen schnell zum Backofen entwickeln kann: Das Freiluftkino könnte den Filmsommer 2020 retten. Jenes am Olympiasee in München etwa wird am 28. Mai mit dem Oscar-Abräumer „Parasite“ öffnen, der Vorverkauf läuft bereits jetzt. Auch hier wurden die Liegestühle 1,5 Meter voneinander platziert, Sitze können nur im Doppelpack gebucht werden. Insgesamt sollen 500 Plätze (etwa ein Drittel vom Normalbetrieb) zur Verfügung stehen, die allesamt fest an die Zuschauer zugewiesen werden.
In manchen Bundesländern wurde diesbezüglich noch kein Konsens gefunden, ein Modell wie in Bayern, wo mit die strengsten Corona-Auflagen herrschten beziehungsweise herrschen, ist jedoch denkbar. Dazu zählt im Fall des Olympiasee-Freiluftkinos laut Veranstalter etwa, dass auf die „Abgabe warmer Speisen sowie auf Pfand verzichtet“ wird.
(stk/spot)