Wie es aus der Beschlussvorlage des Bundes hervorgeht, sei es weiterhin entscheidend, dass Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies sei die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen. Sie werde „noch für lange Zeit“ erhalten bleiben.
Mit jedem Grad der Öffnung werde es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten würden, „weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten steigt“.
Deshalb bleiben auch Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen weiterhin untersagt. Frühestens im September kann mit Lockerungen für Großveranstaltungen gerechnet werden.