In den Bundesländern schreiten die Lockerungen der Corona-Maßnahmen weiter voran. Unter anderem dürfen Restaurants und Gaststätten ihre Innenräume wieder öffnen. Um dort das Ansteckungsrisiko zu minimieren, müssen nicht nur Gastronomen Maßnahmen ergreifen. Auch die Gäste sollten einige Regeln beachten.
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Allgemeine Hygiene-Maßnahmen befolgen
Grundsätzlich gilt es, die empfohlenen Hygiene-Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit auch in Restaurants zu beachten. Dazu gehört, dass Niesen und Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch erfolgen sollte, das anschließend in einen Mülleimer mit Deckel entsorgt wird. Die Hände müssen möglichst vom Gesicht fern gehalten und Berührungen wie Händeschütteln und Umarmungen vermieden werden. Zudem gilt es, die Hände regelmäßig und ausrechend lange mit Wasser und Seife zu waschen. Darüber hinaus gelten abhängig vom Bundesland verschiedene Regelungen beim Besuch von Gaststätten, die der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zusammengefasst hat.
Maske tragen, Abstand halten, Daten hinterlassen
Während beispielsweise in Supermärkten die Maskenpflicht relativ einfach umzusetzen ist, gestaltet sich das in der Gastronomie durch Essen und Trinken schwieriger. In vielen Bundesländern müssen Servicemitarbeiter einen Mundschutz tragen. In Bayern oder Rheinland-Pfalz müssen Gäste beim Betreten und Verlassen eines Restaurants sowie etwa beim Gang auf die Toilette eine Maske tragen, am Tisch selbst jedoch nicht. In Baden-Württemberg, Berlin, Hessen oder Nordrhein-Westfalen herrscht beispielsweise keine Maskenpflicht für Gäste. Mit der Registrierung von Gästedaten, um Infektionen nachvollziehen zu können, gehen die Bundesländer ebenfalls unterschiedlich um: In Bayern wird sie nur empfohlen, in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist sie verpflichtend.
In vielen Bundesländern muss zudem die Regel beachtet werden, dass maximal zwei Haushalte an einem Tisch sitzen dürfen. In den Räumen sollten die Gäste ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen, Treppen, Türen, Aufzügen und Sanitärräumen beachten. Der Abstand zwischen den Gästen soll zudem durch den in allen Bundesländern geltenden Tischabstand von mindestens 1,5 Meter gewährleistet werden. In Niedersachsen sind sogar 2 Meter gefordert.
Für Durchzug sorgen
Ob sich eine Person mit dem Coronavirus ansteckt oder nicht, hängt laut Wissenschaftler auch von der Virusdosis ab, also der Menge an Viren, mit der sie in Kontakt kommt. Diese ist in Innenräumen ohne ausreichend Luftaustausch viel höher als im Freien. In den Restaurants sollten die Gastronomen oder auch die Gäste in Innenbereichen deshalb für einen Durchzug-Effekt sorgen, die „Fenster aufreißen“, erklärt auch Star-Virologe Christian Drosten von der Berliner Charité in seinem NDR-Podcast. Ventilatoren an Fenstern oder Deckenventilatoren könnten einen Luftstrom nach draußen zusätzlich fördern.
(jom/spot)