Thüringen und Österreich machen es vor und lockern die Corona-Maßnahmen weiter. In Bayern wird davon nichts gehalten und die geltenden Kontaktbeschränkungen nun erneut verlängert.
Eigentlich sollten die bayerischen Kontaktbeschränkungen nach den Pfingstferien auslaufen. Doch nun hat der Freistaat Bayern diese erneut verlängert. Diesmal um eine weitere Woche bis zum 21. Juni. Das bedeutet, dass folgende Regeln weiterhin gelten:
- Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum ist so zu gestalten, dass er höchstens einen Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands umfasst.
- Das Feiern aber auch das Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von den anwesenden Personen weiterhin untersagt.
Ob die Kontaktbeschränkung und die Verbote im öffentlichen Raum nach dem 21. Juni aufgehoben werden ist höchst fraglich.