Deutsche Reisewarnung aufgehoben: Worauf müssen sich Urlauber einstellen?

Der Mund-Nasen-Schutz bleibt auch im Sommerurlaub 2020 - wie hier im italienischen Venedig - ein ständiger Begleiter. - Simone Padovani / Shutterstock.com

Fast genau drei Monate lang galt die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die Außenminister Heiko Maas (53) aufgrund der Corona-Pandemie am 17. März verhängt hatte. Zuvor war diese Maßnahme nur im Falle von akuten Gefahrensituationen beispielsweise in Kriegsgebieten ergriffen worden. Am Montag (15. Juni) wurde die Warnung für 27 europäische Länder wieder aufgehoben, lediglich vor Reisen nach Spanien, Finnland, Norwegen und Schweden wird innerhalb des EU-Raumes weiterhin gewarnt.

Doch mit welchen Einschränkungen und Corona-Regeln müssen Touristen aus der Bundesrepublik im Urlaub rechnen? Diese Maßnahmen gelten in den beliebten Urlaubsländern Frankreich, Österreich und Italien.

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Kontrollen an der französischen Grenze

Deutschlands Nachbarland Frankreich führt noch bis einschließlich Ende Oktober an den europäischen Binnengrenzen Kontrollen durch – laut der Webseite des Auswärtigen Amts allerdings aus „nicht pandemiebedingten Gründen“. Bei der Einreise müssen Urlauber eine Erklärung zum Einreisegrund abgeben, die Durchreise zu anderen europäischen Zielen ist jedoch ohne Einschränkungen möglich. Urlauber, die mit Bahn und Flugzeug einreisen, können dies ebenfalls uneingeschränkt tun. Lediglich der Flughafen Paris Orly bleibt voraussichtlich bis zum 25. Juni geschlossen.

Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel müssen Passagiere in Frankreich Hygiene- und Abstandsregeln einhalten, für Personen ab elf Jahren gilt eine Gesichtsmaskenpflicht. Außerdem können gegebenenfalls Reservierungen verlangt werden, damit Abstände gewährleistet werden können. In Paris gilt zudem ein Nutzungsverbot von Bus und Bahn zu Stoßzeiten, außer es besteht ein wichtiger Reisegrund.

Wie in Deutschland gelten auch in der französischen Gastronomie, in Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen bestimmte Abstandsvorschriften. In Museen können außerdem Reservierungen für eine bestimmte Einlasszeit verpflichtend sein. Andere Vergnügungsstätten wie Discotheken und Kinos sind noch bis mindestens 22. Juni geschlossen. Bezüglich weiterer Hygienemaßnahmen weist das Auswärtige Amt Frankreich-Touristen darauf hin, dass „in einigen Städten oder hoch frequentierten Orten eine lokal angeordnete Gesichtsmaskenpflicht gelten“ kann.

Österreichischer Personenverkehr ist eingeschränkt

Für Bürger aus Deutschland und mehreren anderen Nachbarländern Österreichs ist die Einreise in das Alpenland bereits seit dem 4. Juni wieder ohne Grenzkontrollen möglich – sogar ohne Corona-Test und 14-tägige Quarantänepflicht. Einzige Ausnahme: In den 14 Tagen vor Einreise darf sich eine Person nicht in Italien aufgehalten haben. Eine Durchreise ist uneingeschränkt möglich, solange die Ausreise gewährleistet ist. Auch hier gilt allerdings eine Einschränkung für Menschen, die aus Italien kommen. Sie dürfen bei der Durchreise keinen Zwischenstopp einlegen.

Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist in Österreich weiterhin von Einschränkungen betroffen. Das Auswärtige Amt rät Urlaubern deshalb dazu, sich vor Reiseantritt eingehend bei der Österreichischen Bundesbahn und an Flughäfen zu informieren. In Bus und Bahn sowie an vielen öffentlichen Orten, darunter Haltestellen und Geschäften, besteht zudem eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht und es muss ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht zudem beim Betreten vieler geschlossener Räumlichkeiten, zum Beispiel Restaurants.

Einreise nach Italien nur mit Auto, Fernbus und Flugzeug

Italien war von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen. Die Einreise aus dem EU/Schengen-Raum und Großbritannien sowie die Durchreise ist jedoch bereits seit dem 3. Juni wieder uneingeschränkt möglich. Ausnahmen bestehen nur für Personen, die aus einem Drittland über die entsprechenden Länder einreisen. Touristen müssen sich allerdings grundsätzlich auf Gesundheitskontrollen inklusive Temperaturmessungen einstellen, die an vielen Flughäfen, Bahnhöfen usw. durchgeführt werden.

Starke Einschränkungen bestehen weiterhin im italienischen Verkehrswesen. Allmählich werden zwar Flugverbindungen wieder aufgenommen, die Einreise aus Deutschland mit dem Zug über Österreich oder die Schweiz ist jedoch praktisch unmöglich. Für einen Lichtblick sorgt der Fernbusbetreiber Flixbus. Er will ab dem 18. Juni wieder Verbindungen zwischen Deutschland und Italien anbieten. Innerhalb des Mittelmeerlandes können sich Touristen zwar frei bewegen, Kreuzfahrten jeglicher Art sind jedoch weiterhin unmöglich und auch im Fährbetrieb sind erhebliche Einschränkungen zu erwarten.

Ob Touristenattraktionen geöffnet sind, hängt in Italien von der Region ab, in der man sich befindet. Unter strengen Infektionsschutz- und Hygieneauflagen dürfen Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants jedoch im ganzen Land wieder Kunden und Gäste empfangen. Die Teilnehmerzahlen von Kulturveranstaltungen sind allerdings teilweise begrenzt und es können bestimmte Sicherheitsmaßnahmen nötig sein.

Tracing-App „Immuni“ soll Neuinfektionen eindämmen

Regional unterschiedlich sind auch die Corona-Regeln in Bezug auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. In der Lombardei beispielsweise – der Region, die am schlimmsten von der Pandemie betroffen war – ist er im gesamten öffentlichen Raum vorgeschrieben. Außerdem kann das Tragen von Einweghandschuhen vielerorts in Italien verpflichtend sein. Neben der Einhaltung eines Mindestabstands von ein bis zwei Metern müssen sich Urlauber zudem darauf einstellen, dass auch in Museen, Geschäften und an anderen öffentlichen Orten Temperaturmessungen durchgeführt und Desinfektionsmittel benutzt werden müssen.

Weitere Sonderregeln bestehen für die italienischen Inseln im Mittelmeer: Wer beispielsweise einen Ausflug nach Sardinien plant, muss ein spezielles Registrierungsformular ausfüllen. Seit dem 13. Juni ist das auch über die App „SardegnaSicura“ möglich. Die italienische Regierung setzt zudem wie die Bundesregierung landesweit auf den Einsatz einer Tracing-App zur Eindämmung der Corona-Neuinfektionen. Seit dem 8. Juni kann „Immuni“ dem Auswärtigen Amt zufolge in allen gängigen App-Stores heruntergeladen werden.

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