EZB verteidigt Anleihekäufe als „verhältnismäßig“

EZB_europäische zentralbank_bank_gebäude_frankfurt_frankfurt am main_zentralbank
Gebäude der Europäischen Zentralbank

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den umstrittenen Anleihekäufen hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihr im Jahr 2015 gestartetes Programm verteidigt. Dieses sei „verhältnismäßig“, heißt es im am Donnerstag veröffentlichten Protokoll der vergangenen Sitzung des EZB-Rats. Die Maßnahme habe dazu beigetragen, die Ziele bei der Preisstabilität in der Eurozone zu erreichen. Zudem seien „ausreichend Sicherungen“ in das Programm eingebaut gewesen, um mögliche negative Folgen zu begrenzen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebilligte EZB-Anleihekaufprogramm in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Die Verfassungsrichter entschieden, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht umfassend begründet und der EuGH das Vorgehen nicht ausreichend geprüft habe.

Sie stellten deshalb kompetenzwidrige Beschlüsse fest und forderten die EZB auf, die Verhältnismäßigkeit des Programms binnen drei Monaten zu begründen.

Anzeige



Jetzt Rezepte einreichen und gewinnen!

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 38184 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

Jeder Kommentar ist willkommen. Bitte beachte: Um die missbräuchliche Nutzung der Kommentarfunktion (Hassrede, Hetze, Spam, Links u. Ä.) zu verhindern, musst du deinen Klarnamen (bestehend aus Vor- und Nachname) und deine E-Mail-Adresse (E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht) angeben. Sobald dein Kommentar geprüft wurde und dieser nicht gegen die Netiquette verstößt, wird er durch die Redaktion freigeschalten und veröffentlicht.