Sechsfachmord von Rot am See: Adrian S. nennt Vergiftungsversuche der Mutter als Motiv – Schuldfähigkeit unklar

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Zu Beginn des Prozesses um den Sechsfachmord von Rot am See hat der Angeklagte Adrian S. ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der 27-Jährige räumte am Montag vor dem Landgericht Ellwangen ein, im vergangenen Januar sechs Verwandte erschossen zu haben, darunter seine Eltern und seine Geschwister. Als Motiv gab er an, seine Mutter habe versucht, ihn zu vergiften. 

Die Staatsanwaltschaft wirft Adrian S. Mord in sechs Fällen sowie versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen vor. Zum Prozessauftakt vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts sagte der Angeklagte, er habe „mehrere Morde“ begangen. Das letzte Jahr vor der Tat habe nur aus dem Gedanken bestanden, seine Mutter und seine Halbschwester zu töten.

Dafür war er laut Anklage bereits 2017 einem Schützenverein beigetreten. Kurz vor der Tat kaufte er demnach legal eine Waffe und kundschaftete zunächst einen anderen möglichen Tatort bei Dresden aus. Dann entschied er sich, beide im Haus des Vaters in Rot am See zu töten.

Am Tag der Tat war die Familie zur Beerdigung der Großmutter von Adrian S. in der Wohnung des Vaters in Rot am See zusammengekommen, wo auch Adrian S. lebte. Er hielt sich zunächst im Obergeschoss des Hauses versteckt und eröffnete am Mittag im Treppenhaus das Feuer, wobei er zunächst den Vater tötete. Die Mutter verletzte er erst schwer und tötete sie dann wie auch die Halbschwester mit einem gezielten Kopfschuss.

Ein Halbbruder ein Onkel und eine Tante wurden ebenfalls tödlich getroffen. Zwei weitere Familienangehörige wurden schwer verletzt, seinen 14-jährigen Neffen verschonte er auf dessen Bitten hin. Adrian S. rief nach der Tat selbst die Polizei. 

Als Motiv gab der Angeklagte an, dass seine Mutter schon während der Schwangerschaft versucht habe, ihn als Ungeborenen zu vergiften. Sie habe dazu weiter die Antibabypille eingenommen. Eine Fehlbildung der Harnröhre und der Hoden, die bei dem Mann später operativ korrigiert wurde, sei eine Folge dieser Vergiftungsversuche gewesen.

Auch später habe seine Mutter immer wieder versucht, synthetische weibliche Hormone in sein Essen zu mischen. „Was sie mir angetan hat, war unaussprechlich. Meine Männlichkeit, war für mich das wichtigste auf der Welt“, sagte der 27-Jährige. 

Die Staatsanwaltschaft zweifelt an dieser Darstellung. Nach Auffassung der Anklage leidet der 27-Jährige möglicherweise an einer paranoiden Schizophrenie. Auch der psychiatrische Gutachter geht nicht davon aus, dass Vergiftungsversuche stattgefunden haben. 

Adrian S. war strafrechtlich bis dahin noch nicht in Erscheinung getreten. Er hatte nach dem Abitur zunächst in Aachen ein Studium begonnen, war dann aber wieder bei seinem Vater eingezogen. Dort lebte er nach eigener Aussage sozial weitgehend isoliert. 

Die zentrale Frage in dem Verfahren wird die Schuldfähigkeit des Angeklagten sein. Der psychologische Gutachter Peter Winkler soll am 5. Verhandlungstag seine Gutachten Vorstellen. Ein Urteil ist für den 10. Juli vorgesehen.

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