Was bedeutet die Mehrwertsteuersenkung für Unternehmer und Verbraucher wirklich?

Einkommenssteuer
Einkommenssteuer

Von der Mehrwertsteuerumstellung, die gestern durch die Koalition anberaumt wurde, ist praktisch jeder Unternehmer betroffen und das mit einer Vorlaufzeit von nur 3 Wochen. In dieser Zeit muss vieles umprogrammiert, umgestellt, neu gedruckt und angepasst werden.

Die neuen Steuersätze bringen den Unternehmen gegenwärtig in der mitunter schwierigsten Situation der Corona-Pandemie keine zusätzliche Liquidität, da der Effekt erst zeitverzögert in bis zu drei Monaten wirksam wird. Das liegt daran, dass die Umsatzsteuer eine „nachlaufende“ Steuer ist, die den Umsätzen folgt. Diese Umsätze müssen Unternehmer zunächst einmal mit Verbrauchern oder Kunden erzielen. 

Die Umsatzsteuervorauszahlung für im Juli eingebrachte Umsätze wird erst frühestens am 10. August fällig. Da viele Unternehmer eine Dauerfristverlängerung beantragt haben, müssen sie sogar erst im September die Umsatzsteuer abführen. Erst dann, Monate später, wird der Liquiditätsvorteil spürbar.

Der Verbraucher wird einen Kostenvorteil sicherlich bei großen Anschaffungen (Auto, Küche, Immobiliensanierung) spüren können, wird dies insbesondere von seinem Verhandlungsgeschick abhängen. Ein Produkt, welches heute 9,99 Euro kostet wird auch ab Juli nicht preiswerter werden (9,74 Euro).

Im Ergebnis ist damit zu erwarten, dass gerade die Millionen Bezieher von geringen Einkommen, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I oder II von der Mehrwertsteuersenkung nicht tatsächlich profitieren werden.

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