Wo Du mit Inline-Skates, E-Scooter, Skateboard und Co. fahren darfst

E-Scooter - Bild: r.classen / Shutterstock.com

Endlich ist der Sommer da, Zeit die Inline-Skates wieder auszupacken. Doch egal, ob Inliner, Skateboard oder das Rad – nicht überall darfst du damit einfach herumfahren. Diese Regeln gilt es zu beachten.

Bobby-Car, Laufrad und Co.

Kleinkinder sind oft mit dem Bobby-Car, Laufrad oder Dreirad unterwegs. Damit sind sie in verkehrsberuhigten Bereichen gleichberechtigt mit den anderen Verkehrsteilnehmern. Denn dort ist für alle Fahrzeuge maximal Schrittgeschwindigkeit erlaubt – was also auch für Fahrräder gilt. Außerhalb dieser Zone dürfen Kleinkinder mit den Spielfahrzeugen nur auf dem Gehweg fahren.

E-Spielzeugautos

E-Spielzeugautos und E-Motorräder dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren. Schnellere Fahrzeuge können ausschließlich auf Privatgrund gefahren werden.

Skate- / Wave- und Longboard

Bei Skate-, Wave-, Longboard oder Inline-Skates gelten die Vorschriften des Fußgängerverkehrs. Du musst also auf dem Gehweg fahren und die Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Wave- und Skateboarder dürfen zudem in keinem Fall auf die Straße.

Inline-Skates

Die Regeln gelten auch für sportliche Inline-Skater. Ist kein Gehweg vorhanden, sollte am rechten oder linken Fahrbahnrand gefahren werden – was also auch für Fußgänger gilt. Bei Radwegen gelten nochmals andere Regeln. Das Fahren auf Radwegen ist für Inline-Skater ebenfalls tabu. Hier ist das Fahren nur erlaubt, wenn ein zusätzliches Schild die Erlaubnis erteilt. Dennoch solltest du dich dann rechts halten, damit Fahrradfahrer dich problemlos überholen können.

Hoverboards

Sogenannte Hoverboards, Airwheels oder E-Boards sind im Straßenverkehr nicht zugelassen und damit völlig tabu. Da kein Versicherungsschutz vorliegt, machest Du dich strafbar. Du darfst damit nur in Innenhöfen oder auf der Terrasse fahren.

Fahrrad

Sind Kinder mit dem Rad unterwegs, müssen diese bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren. Bis ins Alter von zehn Jahren dürfen sie das auch weiterhin. Zudem ist eine Begleitperson erlaubt. Werden Straßen überquert, müssen beide absteigen.

E-Scooter

E-Scooter dürfen ab 14 Jahren nur auf der Straße oder alternativ auf dem Radweg gefahren werden. Auf Gehwegen sind die beliebten Fahrzeuge hingegen auch weiterhin verboten, außer es wird durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt.

Quad

Mit einem Quad dürfen Jugendliche mit Führerscheinen der Klasse AM (früher S) ab 16 Jahren fahren. Die Fahrzeuge dürfen maximal 50 Kubikzentimeter und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben.

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