349 Fälle: Zahl der gesprengten Geldautomaten leicht gesunken

Symbolbild: Geldautomat

Die Zahl der gesprengten Geldautomaten in Deutschland ist leicht gesunken. 2019 gab es 349 Fälle, 5,4 Prozent weniger als 2018, wie das Bundeskriminalamt (BKA) am Freitag in Wiesbaden mitteilte. Der Beuteschaden sank demnach um 16 Prozent auf rund 15,2 Millionen Euro.

Insgesamt verzeichnete die Polizei im vergangenen Jahr 549 Fälle gesprengter oder anderweitig gewaltsam geöffneter Automaten. Zu den Beuteschäden kamen Begleitschäden wie Sachbeschädigungen in zweistelliger Millionenhöhe.  

Alle Bundesländer waren den Angaben zufolge von Geldautomatensprengungen betroffen. Am häufigsten schlugen Täter in Nordrhein-Westfalen (105 Fälle), Hessen (53) und Niedersachsen (45) zu. Im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen wurden 132 Tatverdächtige ermittelt.

Die Fälle des sogenanntes „Skimmings“, bei dem Geldautomaten technisch manipuliert werden, um gefälschte Zahlungskarten nutzen zu können, gingen um 46 Prozent auf 244 Taten zurück. Leicht gestiegen ist hingegen die Zahl der „logischen Angriffe“, bei denen die Automaten mit Schadsoftware manipuliert werden, um Bargeldauszahlungen zu erreichen. Der dadurch entstandene Schaden belief sich 2019 auf rund eine Million Euro.

„Trotz leichter Rückgänge bei den Fallzahlen bleibt die Sprengung von Geldautomaten ein Schwerpunkt der polizeilichen Kriminalitätsbekämpfung“, erklärte ein BKA-Sprecher. Das Risiko für Unbeteiligte, durch die Explosion oder ihre Folgen zu Schaden zu kommen, mache solche Taten „besonders gefährlich.“

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