Beschluss: Kindergeld und Freibeträge steigen im kommenden Jahr

Bundestag der Bundesrepublik Deutschland
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Familien mit Kindern sollen ab kommendem Jahr steuerlich bessergestellt werden. Das Kindergeld soll zum Jahreswechsel um 15 Euro pro Kind steigen, der steuerliche Kinderfreibetrag wird um rund 570 Euro erhöht: Dies sieht das Familienentlastungsgesetz vor, welches das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Auch das steuerfreie Existenzminimum wird angehoben.

Insgesamt führen die Maßnahmen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro jährlich. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bezeichnete die Beschlüsse als „gute Nachrichten für alle Familien und Kinder in Deutschland“.

Ab 1. Januar 2021 erhalten Familien mehr Kindergeld: Für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro, für das vierte Kind und alle weiteren Kinder 250 Euro. 

Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden von 7.812 Euro auf 8.388 Euro erhöht. Die Freibeträge sollen unter anderem sicherstellen, dass Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung ihrer Kinder nicht besteuert werden.

Die nun im Kabinett beschlossene Vorlage sieht zudem eine Anhebung des steuerfreien Existenzminimums in zwei Schritten vor: Im Jahr 2021 steigt der Grundfreibetrag von 9408 Euro auf 9696 Euro. Ein Jahr später erhöht er sich dann weiter auf 9984 Euro.

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