Bürger scheitert mit Klage gegen Einbau von Batterien in Volkswagen-Elektroautos

Symbolbild: Elektroauto
Symbolbild: Elektroauto

Ein Bürger ist vor dem Braunschweiger Oberlandesgericht (OLG) mit dem Versuch gescheitert, dem Volkswagen-Konzern den Bau von batteriebetriebenen Elektroautos juristisch verbieten. Das Ansinnen lasse sich auf zivilrechtlichem Wege schlicht nicht durchsetzen, entschieden das OLG nach Angaben vom Mittwoch. Derartige Vorgaben könne allein der Gesetzgeber machen. Der Mann wollte VW demnach dazu verpflichten, nur Elektroautos mit Wasserstoffgeneratoren zu bauen.

Der Einsatz von Batterien als Energiespeicher sei nach Auffassung des Klägers aufgrund der bei deren Herstellung entstehenden Klima- und Gesundheitsschäden zu verbieten, erklärten die Richter in der niedersächsischen Stadt. Ob dessen „technischen und politischen Ausführungen“ zutreffend seien, sei aber „nicht entscheidend“. Die Klage sei auch formal unzulässig, weil sie ohne Anwalt eingereicht wurde. Das ist auf dieser juristischen Ebene nicht mehr zulässig.

Laut OLG beträfen Vorgaben zur Konstruktion von Elektroautos neben VW auch alle anderen deutschen Autohersteller und falle „damit in die Zuständigkeit des Gesetz- und Verordnungsgebers“. Ein Bürger könne durch „eine zivilprozessuale Maßnahme nicht bestimmen, ob batteriebetriebene Elektrofahrzeuge generell gebaut und verkauft werden dürften oder nicht“, stellten die dortigen Richter klar.

Das am Mittwoch veröffentlichte Urteil, mit dem das Braunschweiger OLG eine gleichlautende Entscheidung der Vorinstanz bestätigte,  fiel demnach schon im März. Inzwischen lehnte laut Gericht der Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Antrag des unterlegenen Klägers auf Prozesskostenhilfe ab, um dieses Urteil anzufechten.

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