Deadline verschwitzt? Jetzt Fristverlängerung für die Steuererklärung beantragen!

Einkommenssteuer
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NÜRNBERG. Selbstständigen, Freiberuflern und vielen Arbeitnehmern könnte beim Blick in den Kalender gerade der Schweiß auf die Stirn treten: In gut einer Woche muss die Steuererklärung beim Finanzamt liegen! Wer sich bis jetzt nicht um seine Unterlagen und Belege gekümmert hat, kann da schnell in Zeitnot geraten. Schließlich bedeutet eine verspätete Abgabe nicht nur unnötigen Stress, sondern kann im schlimmsten Fall auch richtig Geld kosten. Sollte die Deadline zum 31. Juli jedoch trotzdem nicht einzuhalten sein, weil beispielsweise wichtige Projekte anstehen, gilt es eine Fristverlängerung zu beantragen. Welche Sanktionen ansonsten drohen und was Steuerzahler bei der Bitte um Aufschub beachten müssen, haben wir hier zusammengefasst:

Von Verspätungszuschlag bis Steuerschätzung: Gute Gründe für eine Fristverlängerung

Seit dem Steuerjahr 2018 haben sich die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung geändert. Nun haben Steuerpflichtige zwei Monate mehr Zeit ihre Erklärung abzugeben, nämlich bis zum 31. Juli des Folgejahres. Doch trotz dieser Verlängerung kann es manchmal aus den verschiedensten Gründen schwerfallen, die Frist einzuhalten. In diesem Fall sollte jedoch nicht einfach abgewartet, sondern frühestmöglich gehandelt werden.

Denn wer seine Steuererklärung gar nicht oder zu spät beim Finanzamt einreicht, muss mitunter mit ernsthaften Sanktionen rechnen. So wurde 2019 die Mindeststrafe für Steuerpflichtige eingeführt, nach der ein Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der geschuldeten Steuersumme, mindestens jedoch 25 Euro pro Verspätungsmonat fällig wird. Das kann schnell teuer werden.  

Zudem müssen Steuerzahler, die ihre Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreichen, mit einer Steuerschätzung rechnen. In diesem Fall werden die persönlichen Einnahmen oder der Gewinn eines Unternehmens nach Vermutung des Finanzamtes geschätzt – und das fällt für den Betroffenen selten günstig aus. Die darauf errechnete Steuerschuld muss, unabhängig von tatsächlichen Einnahmen oder Gewinn, bezahlt werden. Das ist ebenso ärgerlich wie vermeidbar. Ähnlich verhält es sich mit dem Zwangsgeld. Dieses wird meist bei besonders unwilligen Steuerpflichtigen festgesetzt und kann schnell bis zu 25.000 Euro betragen. Beide Maßnahmen sind am Ende jedoch nur dazu gedacht, den Steuerzahler dazu zu bewegen, seinen steuerlichen Pflichten nachzukommen. Was, wenn man ein paar Regeln zur Fristverlängerung beachtet, kein Ding der Unmöglichkeit sein sollte.  

Gewusst wie: Fristverlängerung beantragen

Gründe für den Antrag auf Fristverlängerung kann es einige geben – wichtig ist nur, dass diese nachvollziehbar und überzeugend sind. Das einzuschätzen liegt natürlich im Ermessen der Sachbearbeiter des Finanzamtes, generell gelten jedoch wichtige berufliche Aufträge, Krankheit, Auslandsaufenthalte oder zeitlich intensive private Projekte, wie ein Umzug, zu plausiblen Ursachen. Einen kurzfristigen Antrag können Steuerpflichtige in solchen Fällen telefonisch stellen. Sollte es sich lediglich um einen gewünschten Aufschub von Tagen oder wenigen Wochen handeln, kann dieser dann auch gleich ganz unkompliziert bewilligt werden. Bei längeren Fristen empfiehlt sich jedoch ein formloses Anschreiben per Brief oder E-Mail, das im Zweifel als Nachweis der Beantragung dienen kann. Wurde dieses bereits übermittelt, aber das Finanzamt hat nicht reagiert, kann das als stillschweigende Zustimmung gewertet werden. Ablehnungen bedürfen dagegen immer der Schriftform und in diesem Falle sollte der Steuerzahler sich auch schnellstmöglich an die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung machen. Sonst drohen Strafen!  

Fazit: Realistisch einschätzen und fachmännische Unterstützung erwägen

Das A und O bei der fristgerechten Abgabe der Steuererklärung ist also zunächst einmal realistisch einzuschätzen, zu wann die Einreichung machbar ist. Dies sollte im besten Fall möglichst früh erfolgen, damit die Fristverlängerung weit genug im Voraus beantragt werden kann. Doch auch bei kurzfristigen Anträgen gilt: realistische Ziele setzen und diese dem Finanzamt kommunizieren! Seit dem Steuerjahr 2018 können Steuerpflichtige mit einer nachvollziehbaren Begründung so einen Aufschub bis zum 28.02. des Folgejahres bekommen.

Für alle, die beruflich oder privat sehr eingespannt und mit der Steuererklärung jedes Jahr aufs Neue überfordert sind, kann sich auch die Beauftragung eines Steuerberaters lohnen. Dieser hat automatisch mehr zeitlichen Spielraum: Hier liegt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung bei Ende Februar des übernächsten Jahres.

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