Der Ausschluss ist das schärfste Mittel gegen unliebsame Parteimitglieder

Symbolbild: Ausschluss
Symbolbild: Ausschluss

In der SPD wurde am Freitag der Islamkritiker Thilo Sarrazin aus der Partei ausgeschlossen, in der AfD ist es der Brandenburger Andreas Kalbitz. Diese Parteien haben besonders häufig mit Verfahren zum Parteiausschluss zu tun, für den es aber hohe Hürden gibt.

SPD:

Thilo Sarrazin, ehemaliger Finanzsenator Berlin, wurde am Freitag von der Bundesschiedskommission aus der SPD ausgeschlossen, nachdem er seine Genossen über zehn Jahre lang mit islamkritischen Thesen genervt hatte. Zwei frühere Anläufe zum Rauswurf scheiterten; das 2018 von der Parteiführung angestrengte Verfahren führte jetzt zum Erfolg. Anlass waren Sarrazins Thesen in dem vor zwei Jahren erschienen Buch „Feindliche Übernahme. Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht“.

Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement riet vor der hessischem Landtagswahl Anfang 2008 indirekt von der Wahl der SPD ab. Auslöser waren die energiepolitischen Vorschläge von Landesparteichefin Andrea Ypsilanti. Die zuständige Landesschiedskommission von Nordrhein-Westfalen beschloss im Juli Clements Parteiausschluss. Der frühere Ministerpräsident des Landes legte dagegen Berufung ein, verließ die SPD aber schließlich von sich aus.

Den langjährigen Sprecher der SPD-Linken, Detlev von Larcher, warf die Partei im April 2008 hinaus. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete hatte zur Wahl der Linkspartei in Niedersachsen aufgerufen.

Der spätere Linken-Parteichef Klaus Ernst wurde im Sommer 2004 gemeinsam mit vier weiteren bayerischen Parteimitgliedern aus der SPD ausgeschlossen, weil sie bei der SPD-kritischen Wahlplattform WASG mitgearbeitet hatten – die sich später mit der PDS zur Linkspartei zusammenschloss.

AfD:

In der AfD ist das Thema Parteiausschluss nicht erst seit dem Fall des Brandenburgers Andreas Kalbitz aktuell. 2017 beschloss der AfD-Bundesvorstand auf Betreiben der damaligen Parteichefin Frauke Petry, den Thüringer Rechtsaußen Björn Höcke auszuschließen. Das Thüringer Landesschiedsgericht lehnte dies 2018 ab. 

Ko-Parteichef Jörg Meuthen, der damals gegen den Höcke-Ausschluss stimmte, führte kürzlich einen Vorstandsbeschluss herbei, mit dem Kalbitz‘ Mitgliedschaft aufgehoben wurde. Das AfD-Bundesschiedsgericht bestätigte dies vor einer Woche. 

Begründet wurde der Rauswurf damit, dass Kalbitz bei seinem Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) verschwiegen habe. Gegen die Entscheidung geht Kalbitz gerichtlich vor.

Auf Landesebene wurden in der AfD bereits mehrere Politiker ausgeschlossen. Zu den bekanntesten zählen die frühere schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris zu Sayn-Wittgenstein und Wolfgang Gedeon in Baden-Württemberg – erstere wegen Aktivitäten für einen rechtsextremen Verein und letzterer wegen antisemitischer Positionen.

CDU:

Der frühere Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann wurde im Juli 2004 aus der CDU ausgeschlossen, nachdem er bereits aus der Bundestagsfraktion geflogen war. Grund dafür war eine als antisemitisch kritisierte Rede. Der Fuldaer Parlamentarier hatte im Jahr 2003 in einer Rede zum Tag der deutschen Einheit mit dem Titel „Gerechtigkeit für Deutschland“ die Juden mit dem Begriff „Tätervolk“ in Verbindung gebracht.

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