Desaster: Mehrere Bundesländer kehren zu altem Bußgeldkatalog zurück

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Symbolbild: Blitzer

Nach dem Saarland haben mehrere weitere Bundesländer eine Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog bei Tempoverstößen beschlossen. Die CDU-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalts begrüßte am Freitag die Weisung des Landesinnenministeriums, den „umstrittenen neuen Bußgeldkatalog“ vorerst nicht mehr anzuwenden. Nach Berichten der Zeitung „BZ“, der „Hessenschau“ sowie des SWR wollen auch Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg die neuen Regeln vorerst aussetzen. 

Laut einem Sprecher des saarländischen Verkehrsministeriums sind die neuen Regelungen wegen eines Formfehlers ungültig. Das Bundesverkehrsministerium habe am Donnerstag in einer Telefonschalte mit allen Landesverkehrsministerien vorgetragen, dass es durch einen fehlenden Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage die Nichtigkeit der Fahrverbotsregelungen annehme.

Um die Rücknahme härterer Strafen bei Tempoverstößen gibt es seit längerem Streit. Zweieinhalb Wochen nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung gab es erste Diskussionen, die härteren Strafen für Autofahrer bei Tempoverstößen wieder zurückzunehmen. Begründet wurde das vom Bundesverkehrsministerium damit, dass die Strafen „unverhältnismäßig“ seien.

Laut des Bußgeldkatalogs droht ein einmonatiges Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 km/h. Vor der Novellierung lag die Grenze für ein einmonatiges Fahrverbot bei 31 km/h. 

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