Erfolg für den Schokoladenhersteller Ritter Sport: Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am Donnerstag, dass die quadratische Verpackung als Marke geschützt bleibt und daher kein anderer Hersteller seine Schokolade so verpackt anbieten darf. Das Unternehmen Alfred Ritter erklärte: „Wir freuen uns, dass der Schutz unserer Marke, die wir seit Jahrzehnten pflegen, auch in Zukunft gewährleistet ist.“ (Az. I ZB 42/19 und I ZB 43/19)
Der BGH erklärte zur Begründung, das einzige wesentliche Merkmal der als Marken eingetragenen Warenverpackungen – Ritter Sport und Ritter Sport Minis – seien deren quadratische Grundflächen. Vom Markenschutz ausgeschlossen sei die Form einer Ware oder einer Verpackung nur dann, wenn sie der Ware einen wesentlichen Wert verleihe. Dafür bestünden bei den quadratischen Schokolade-Verpackungen aber „keine Anhaltspunkte“.
Der Konkurrent und Milka-Hersteller Mondelez hatte sich seit Jahren bemüht, die eingetragene Marke löschen zu lassen. Ritter Sport im schwäbischen Waldenbuch erklärte am Donnerstag, „für uns als vergleichsweise kleines Familienunternehmen“ besitze die quadratische Form der Verpackung den gleichen Stellenwert wie für die Gegenseite die individuelle lila Farbe, die ebenfalls markenrechtlich geschützt sei. Umfragen zeigten „bereits seit vielen Jahren“, dass die überwiegende Mehrheit der Verbraucher in Deutschland mit einer quadratisch verpackten Schokolade die Marke Ritter Sport assoziiere.
Der BGH musste den Markenstreit bereits zum zweiten Mal prüfen. 2016 hatte das Bundespatentgericht zunächst die Löschung der umstrittenen Marke angeordnet. Ein Jahr später hob der BGH diesen Beschluss wieder auf und verwies das Verfahren zurück an die Patentrichter, die den Löschungsantrag 2018 zurückwiesen. Dagegen zog Mondelez erneut vor den BGH.