Karliczek: Weg für Sofortprogramm zur Anschaffung von Schülerlaptops ist frei

Symbolbild: Laptop
Symbolbild: Laptop

Der Weg für ein 500-Millionen-Euro-Sofortprogramm zur Bereitstellung digitaler Geräte für Schüler ist frei. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) unterzeichnete am Freitag eine Bund-Länder-Vereinbarung, durch die Schulen Geräte wie Laptops oder Tablets beschaffen und an Kinder und Jugendliche ausleihen können. Das Angebot soll sicherstellen, dass beim Onlineunterricht alle Schüler zu Hause lernen und arbeiten können. 

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hatte bereits im April beschlossen, dass zusätzliche 500 Millionen Euro für den Digitalpakt Schule zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Bundesmittel werden durch Gelder der Länder ergänzt. Die Zusatzvereinbarung wurde bereits von den Ländern unterzeichnet, so dass die Gelder nach der Unterschrift Karliczeks nun fließen können. 

In der Corona-Krise wurden Schüler in ganz Deutschland monatelang zu Hause online unterrichtet, weil die Schulen geschlossen waren. Dies offenbarte auch zahlreiche Mängel bei der digitalen Ausstattung. Nach den Sommerferien wird zwar eine Rückkehr zum Präsenzunterricht angestrebt, denkbar ist aber weiterhin auch zeitweiliger Onlineunterricht.

„Wir alle wollen, dass die Schulen nach den Sommerferien zum Präsenzunterricht zurückkehren können“, erklärte Karliczek. Es müsse zugleich sichergestellt werden, „dass digitaler Unterricht für alle Kinder und Jugendlichen auch zu Hause möglich ist“. Sie sei froh, dass „so schnell eine praktische und lebensnahe Zusatzvereinbarung“ für die Ausstattung mit digitalen Geräten gelungen sei.

Die Länder müssen nun Regelungen zur Beschaffung der Geräte erlassen. Laut Karliczek sollen die Schulen vor Ort entscheiden, wie zum Beispiel Laptops ausgeliehen werden sollen. Die Situation sei jeweils unterschiedlich, sagte die Ministerin. Die Verantwortlichen vor Ort würden auch die individuelle Situation der Schüler am besten kennen. Die CDU-Politikerin hob zugleich hervor, dass die Geräte im Eigentum der Schule blieben und dort auch später weiter genutzt werden könnten.

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