Klöckner erleichtert über Ausnahmen für kleinere Betriebe beim Werksarbeitsverbot

Bundeslandwirtschaftministerin Julia Klöckner - Bild: Olaf Kosinsky / CC BY-SA 3.0 DE
Bundeslandwirtschaftministerin Julia Klöckner - Bild: Olaf Kosinsky / CC BY-SA 3.0 DE

Bundeslandwirtschaftswirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) ist erleichtert über die Ausnahmen für kleinere Betriebe beim geplanten Verbot von Werksarbeitsverträgen in der Fleischindustrie. Das Verbot werde nur für Betriebe ab 50 Beschäftigten gelten, damit werde das regionale Fleischhandwerk gestärkt, betonte Klöckner nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs am Mittwoch im Bundeskabinett. 

Die Ministerin bekannte sich zugleich zu dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegten Entwurf. „Mit dem Beschluss heute haben wir der unhaltbaren Praxis des Subunternehmertums in der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben.“ Es werde „klare Verantwortlichkeit statt Kaskaden von Schattenunternehmen“ geben. 

Laut Gesetzesentwurf sollen künftig nur noch Angestellte des eigenen Betriebs Tiere schlachten und zerlegen dürfen. Zudem sollen Mindestanforderungen für die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften auch außerhalb des Geländes eines Unternehmens festschreiben – und zwar nicht allein für die Fleischindustrie, sondern branchenübergreifend. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll spätestens Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

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