Bundesweit sind laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ seit 2018 mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren wegen unberechtigter Datenabfragen durch Polizeibeamte eingeleitet worden. Dies habe eine Umfrage bei den Innenministerien und Datenschutzbeauftragten der sechzehn Bundesländer und des Bundes ergeben.
Je nach Bundesland unterscheiden sich demnach die Kontrollmechanismen sowie die Verfolgungsbefugnisse. Müssten Beamte in Baden-Württemberg jede 50. Abfrage begründen, fordert Hessen das nur bei der 200. Abfrage – und auch erst seit 2019. In Bundesländern wie etwa Sachsen, Hamburg oder Baden-Württemberg ahndeten Datenschutzbehörden Ordnungswidrigkeiten, in anderen Ländern fehtlen der Behörde entsprechende Befugnisse.
In den vergangenen Wochen war bekannt geworden, dass mehrere Personen des öffentlichen Lebens – vor allem Frauen – Drohschreiben mit der Unterzeichnung „NSU 2.0“ erhalten hatten. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sprach am Dienstag von 69 derartigen Schreiben. Die nicht-öffentlichen Daten einiger Betroffenen wurden kurze Zeit vorher von hessischen Polizeicomputern abgefragt.