Mordprozess im Fall Maria Baumer vor Landgericht Regensburg eröffnet

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Vor dem Landgericht Regensburg hat am Mittwoch der Prozess um den rätselhaften Tod der 2012 verschwundenen und 2013 in einem Wald tot aufgefundenen Maria Baumer begonnen. Der damalige Verlobte der damals 26-Jährigen ist wegen Mordes angeklagt. Christian F. soll nach der Anklage der Staatsanwaltschaft seine Lebensgefährtin wenige Monate vor der geplanten Hochzeit getötet haben, weil er in eine andere Frau verliebt war.

Der bereits seit dem Auffinden der Leiche bestehende Tatverdacht gegen F. konnte erst im vergangenen Dezember erhärtet werden. Damals konnte durch neuartige Labormethoden an den sterblichen Überresten der Getöteten ein Beruhigungsmittel nachgewiesen werden. Auf dieses hatte F. als Krankenpfleger Zugriff, außerdem hatte er in einem anderen Fall eine Frau damit betäubt. Unklar ist laut Anklage, ob er Baumer mit einer Kombination dieses Mittels mit einem anderen Medikament unmittelbar tötete oder ob diese nur bewusstlos war, als er sie in einer Grube im Wald vergrub. 

F. schweigt zu den Vorwürfen. Seine Verteidiger kündigten im Vorfeld des Verfahrens an, dass er zumindest zum Prozessauftakt auch weiter schweigen wolle.

Der Fall sorgte nach dem Verschwinden Baumers auch deshalb für eine große Öffentlichkeit, weil F. und Freunde der kurz vor ihrem Verschwinden zur Landesvorsitzenden der bayerischen Landjugend gewählten Baumer öffentlichkeitswirksam nach ihr suchten. So trat F. mit Baumers Zwillingsschwester in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ auf.

Nach Überzeugung der Ermittler führte F. ein Doppelleben. Während der Ermittlungen zum Verschwinden seiner Verlobten konnte ihm sexueller Missbrauch nachgewiesen werden. 2016 bekam er dafür eine Bewährungsstrafe. 

Neben dem Interesse an einer anderen Frau soll der Angeklagte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft als weiteres Motiv für den Mord Probleme im Studium gehabt haben. In dem Verschwinden seiner Verlobten soll er einen Anlass gesehen haben, sein Studium aufgeben zu können.

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