Rund um alle wichtigen Hamburger Ausgeh- und Kneipenviertel gilt ab Freitagabend wegen anhaltender Verstöße gegen Corona-Regeln erstmals ein Verbot sämtlicher Außerhausverkäufe von Alkohol. Wie der Senat der Hansestadt am Donnerstagabend mitteilte, legten die zuständigen Bezirke in einer Allgemeinverfügung nun die genauen Grenzen der Verbotsgebiete fest. Diese umfassen unter anderem die Reeperbahn samt Nebenstraßen, das Schanzenviertel und weitere Straßenzüge in den Stadtteilen Ottensen, Altona sowie Eimsbüttel.
Wie in vielen anderen deutschen Städten kam es auch in Hamburg in den vergangenen Wochen zu teils großen Ansammlungen an beliebten Treffpunkten rund um die Szeneviertel, wo sich feiernde Menschen unter freiem Himmel zusammenballten. Abstands- und Hygieneregeln wurden dabei nach Beobachtungen der Polizei vielfach ignoriert, insbesondere zu späteren Stunden mit steigendem Alkoholkonsum.
Der Senat gestattete den Bezirksämtern deshalb am Dienstag, allen Geschäften in bestimmten Bereichen in den besonders kritischen Zeiten den Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen zu verbieten. Die Ämter stimmten sich untereinander ab und legten in den am Donnerstag veröffentlichten Verfügungen die näheren Einzelheiten dazu fest.
Das Verbot gilt in den drei Nächten dieses Wochenendes zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens. Es greift für Bars ebenso wie für Kioske und Tankstellen. Auch der Verkauf durch mobile „fliegende Händler“ in den definierten Bereichen ist untersagt. Alkoholische Getränke dürfen nur an Gäste verkauft werden, die sich in Lokalen aufhalten.
Eine ähnliche Regelung führte Bremen bereits vor rund eineinhalb Monaten ein. Auch dort versammelten sich immer wieder zahlreiche Feiernde rund um Kneipen, ohne die Schutzregeln zu befolgen. Die Stadt Frankfurt am Main reagierte nach den jüngsten Krawallen am Opernplatz mit einem Betretungsverbot. In den Nächten auf Samstag und Sonntag ist der Platz, der in Corona-Zeiten ein beliebter Treffpunkt ist, ab 01.00 Uhr nun bis auf Weiteres gesperrt.