Die drei Worte Slogan sind prägnant: Ritter Sport präsentiert sich seit langem als Schokoladenquadrat. Die Form genießt sogar Markenschutz. Diesen untermauerte jetzt eine Entscheidung des Bundesgerichtshof.
Nur „Ritter Sport“ darf quadratisch sein!
Juli 2020
Redaktion | Nürnberger Blatt
Justiz, Nachrichten
· Zuletzt aktualisiert: 14.08.2020, 13:07 Uhr · Lesezeit: 1 Min.
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