Schon in wenigen Tagen werden sich Einreisende nach Deutschland einem Corona-Test unterziehen müssen, wenn sie aus einem Risikoland kommen. Die entsprechende Verordnung lässt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) derzeit erarbeiten.
Was sind die rechtlichen Grundlagen der Testpflicht?
Der im Zuge der Corona-Krise neu geschaffene Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes sieht besondere Kompetenzen des Bundes für den Fall vor, dass der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt. Dies war Ende März geschehen. Zu den Maßnahmen, die das Bundesgesundheitsministerium in dem Fall anordnen kann, gehören auch ärztliche Untersuchungen. Anders als bei den meisten anderen Corona-Maßnahmen wie etwa von Ausgangssperren entscheiden darüber aber nicht die Länder, sondern das Bundesgesundheitsministerium.
Im Vorfeld von Spahns Ankündigung war vielfach bezweifelt worden, dass sich aus der derzeitigen Fassung des Infektionsschutzgesetzes eine Test-Pflicht ableiten lässt. Schließlich ist der von Vielen als unangenehm empfundene Abstrich etwa im Rachen, der für die Tests erforderlich ist, ein erheblicher Eingriff in die Freiheitsrechte – wenn er vorgeschrieben wird.
Für wen gilt die Testpflicht?
Sie gilt für Einreisende aus Ländern, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet einstuft. Das sind derzeit rund 140 – also die meisten Staaten der Welt. Dazu gehören Brasilien, die USA, die Türkei und Balkanländer wie Serbien oder Bosnien-Herzegowina. Als einziges EU-Land steht derzeit Luxemburg auf der Liste, doch das könnte sich ändern. „Das Robert-Koch-Institut schaut jeden Tag – auch in Europa – wie das Infektionsgeschehen ist“, sagt Minister Spahn.
Das Auswärtige Amt rät seit Dienstag von Reisen in die nordspanischen Regionen Katalonien, Aragón und Navarra ab. Als Risikogebiet sind diese Gebiete bislang aber nicht eingestuft, deshalb greift nach derzeitigem Stand auch die Testpflicht nicht. Betroffen von der Testpflicht sind nicht nur Urlauber, sondern auch alle anderen Reisenden, die etwa von einem Familienbesuch zurückkehren. Für Pendler wird die Testpflicht nicht gelten.
Wer bezahlt die Tests?
Für die Reisenden werden sie auf jeden Fall kostenlos sein. Wer letztlich dafür aufkommt, ist noch nicht geklärt. Wahrscheinlich wird der Bund in die Bresche springen, um die Krankenkassen nicht zu belasten. Schließlich sind nicht alle Einreisenden gesetzlich versichert.
Ab wann gilt die Testpflicht und wie wird sie umgesetzt?
Die angekündigte Verordnung könnte schon in wenigen Tagen kommen. Dann wird es insbesondere an den Flughäfen Teststationen geben – aber auch an den Grenzübergängen für Autofahrer und Bahnreisende. Für die konkrete Umsetzung der Testpflicht sind die Länder zuständig.