Rentenversicherung soll digital werden: Bürger sollen Rentenansprüche ab 2022 online abrufen können

Symbolbild: Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung

Bürger sollen ab Herbst 2022 ihre Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge über ein Online-Portal abrufen können. „Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern eine ergänzende Informationsquelle für eine souveräne Altersvorsorgeplanung zu bieten, die eine Übersicht der bisherigen Altersvorsorge auf einen Blick ermöglicht“, heißt es laut einem Bericht des Portals „The Pioneer“ in einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Der Text befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung, berichteten „The Pioneer“ sowie das Düsseldorfer „Handelsblatt“. Die verschiedenen Systeme der Altersversorgung sollen über die Steueridentifikationsnummer zusammengeführt werden. Dafür wolle Heil eine neue Zentralstelle bei der Deutschen Rentenversicherung einrichten, die das Portal dann auch betreiben solle.

Die von Anbietern und Trägern bislang zur Verfügung gestellten Informationen oder Standmitteilungen seien „nicht immer leicht verständlich und nur sehr bedingt geeignet, einen Gesamtüberblick über die bereits erreichten oder erreichbaren Versorgungsleistungen im Alter zu erhalten“, zitierte „The Pioneer“ weiter aus dem Entwurf. Das neue Gesetz solle Anfang 2021 in Kraft treten.

Laut „Handelsblatt“ ist allerdings zunächst eine einjährige Pilotphase vorgesehen. Der Regelbetrieb solle dann erst im Oktober 2023 starten, hieß es. Die Teilnahme der Vorsorgeeinrichtungen sei zunächst freiwillig, könne später aber auch per Verordnung vorgeschrieben werden.

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