Nach dem Atomausstieg dürfte auch der Kohleausstieg das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Wie das Düsseldorfer „Handelsblatt“ am Mittwoch berichtete, bereitet der Stromerzeuger Steag eine Verfassungsbeschwerde gegen das im Juni beschlossene Gesetz vor. Vorab sei dazu ein Eilantrag formuliert worden, hieß es.
Die Steag mit Sitz in Essen ist einer der größten Betreiber von Steinkohlekraftwerken in Deutschland. Dem Bericht zufolge will das Unternehmen sich nicht gegen den Kohleausstieg stellen, fordere aber höhere Entschädigungen für das Abschalten seiner Anlagen.
Steag sehe in den Regelungen des Gesetzes zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) einen „unzulässigen Eingriff in ihr durch das Grundgesetz sowie die Grundrechtecharta der EU geschütztes Recht auf Eigentum“, zitierte das „Handelsblatt“ aus Unternehmenskreisen. Abschaltungen sollten durch die Klage aber nicht verhindert oder verzögert werden.
Mehrere Betreiber von Steinkohlekraftwerken, darunter auch Steag, hatten sich schon im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses wiederholt über eine Benachteiligung gegenüber den Braunkohleunternehmen beschwert. Während für diese konkrete Entschädigungssummen festgeschrieben wurden, sollen sich die Steinkohlebetreiber in Auktionen für Stilllegungen gegen eine möglichst geringe Entschädigung bewerben.
Die Modalitäten dafür waren noch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes zugunsten der Steinkohle geändert worden. Steag ist laut „Handelsblatt“ damit aber noch nicht zufrieden.