Türkische Staatsanwaltschaft will im Fall Yücel in Revision gehen

Flagge der Türkei
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Nach der Verurteilung des „Welt“-Journalisten Deniz Yücel in der Türkei zu über zwei Jahren und neun Monaten Haft will die Staatsanwaltschaft einem Medienbericht zufolge in Revision gehen. Wie die Zeitung „Welt“ unter Berufung auf den Antrag der Anklage berichtete, findet die Staatsanwaltschaft das Urteil zu milde. Nach dem umstrittenen Schuldspruch wegen „Terrorpropaganda“ hatte auch Yücel bereits angekündigt, gegen das „erbärmliche“ Urteil in Berufung zu gehen.

Die Staatsanwaltschaft in Istanbul hatte bis zu 15 Jahre und drei Monate Haft gegen Yücel wegen „Volksverhetzung“ und „Terrorpropaganda“ gefordert. Ihr Widerspruch richtet sich laut „Welt“ nun dagegen, dass Yücel vom Vorwurf der „Volksverhetzung“ freigesprochen wurde.

Menschenrechtsorganisationen und die Bundesregierung hatten den Prozess gegen Yücel immer wieder als politisch motiviert gewertet. Nach dem Urteil erklärte Außenminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag, die Entwicklung trage nicht dazu bei, „Vertrauen in die Anwendung rechtsstaatlicher Grundsätze in der Türkei aufzubauen“.

Yücel arbeitete als Auslandskorrespondent für die „Welt“ in der Türkei, bis er am 14. Februar 2017 wegen seiner Artikel festgenommen wurde. Die Vorwürfe gegen ihn bezogen sich unter anderem auf ein Interview Yücels mit einem Anführer der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). 

Der Journalist kam erst nach einem Jahr in Untersuchungshaft im Februar 2018 frei, er verließ daraufhin sofort die Türkei und kehrte nach Deutschland zurück. Das umstrittene Verfahren, das in Abwesenheit von Yücel stattfand, hatte die deutsch-türkischen Beziehungen schwer belastet.

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