Unternehmen in Not erhalten mehr Zeit, die Überbrückungshilfe des Bundes zu beantragen. Das Bundesfinanzministerium stimmte dem Vorschlag von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu, die Antragsfrist von zunächst Ende August bis zum 30. September zu verlängern, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am Freitag berichtete. Die Verwaltungsvereinbarung und die Vollzugshinweise mit den Bundesländern sollen entsprechend geändert werden.
Die Überbrückungshilfe sind Zuschüsse zu den Fixkosten der Unternehmen, die sich an der Höhe des Umsatzrückgangs bemessen. Maximal werden 80 Prozent der Fixkosten erstattet – dazu zählen etwa Mieten für Geschäftsräume, Leasingraten und Versicherungen. Je Unternehmen gibt es maximal 150.000 Euro für drei Monate.
Die Überbrückungshilfe ist neben der schon in Kraft getretenen Mehrwertsteuersenkung Eckpfeiler des 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets. 25 Milliarden Euro sind dafür eingeplant. Um Missbrauch zu verhindern, müssen Firmen die die Anträge mit Hilfe von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern stellen.