Völkermord – das schlimmste Verbrechen

Symbolbild: Endstation im KZ Dachau
Symbolbild: Endstation im KZ Dachau

Völkermord ist der Rechtsbegriff für das schlimmste denkbare Verbrechen – Handlungen mit dem Ziel, ein Volk, eine Ethnie oder auch eine Glaubensgemeinschaft zu vernichten. Das Massaker von Srebrenica, bei dem im Juli 1995 etwa 8000 muslimische Jungen und Männer ermordet wurden, wird von Strafrechtlern als ein solches Verbrechen eingestuft.

Der Begriff Völkermord ist auch unter der Bezeichnung „Genozid“ geläufig. „Genozid“ ist aus dem griechischen „genos“ (Herkunft) und dem lateinischen „caedere“ (töten) zusammengesetzt. Der jüdische Anwalt Raphael Lemkin prägte das Wort im Jahr 1944, um eine Grundlage für die Bestrafung der von den Nazis begangenen Verbrechen zu legen.

Völkermord umfasst nach Artikel 2 der UN-Konvention 260 aus dem Jahr 1948 Handlungen gegen Mitglieder einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe, die in der Absicht begangen werden, die Gruppe ganz oder zum Teil auszulöschen. Mit der Konvention 260 wurde der Völkermord international geächtet.

Zu den Straftatbeständen in der Völkermordkonvention gehören das Töten, das Zufügen ernsthafter körperlicher oder geistiger Schäden, das Auferlegen von Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung einer Gruppe abzielen, sowie die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung und Verschleppung von Kindern.

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