Zusammengefasst: Das sind die Corona-Hilfen des Bundes

Bundestag der Bundesrepublik Deutschland
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Seit Beginn der Corona-Krise im März reiht sich ein Hilfsprogramm des Bundes an das andere. Am Mittwoch startete mit den Überbrückungszuschüssen für Unternehmen ein weiteres Angebot. Insgesamt mobilisierte die große Koalition deutlich mehr als eine Billion Euro, um die Wirtschaft vor dem Absturz retten. Ein Überblick über die Maßnahmen:

ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN

Bei den am Mittwoch gestarteten Überbrückungshilfen des Bundes handelt es sich um Zuschüsse zu den Fixkosten von Unternehmen bis zu einer Höhe von 150.000 Euro. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent zum Vorjahr zurückgegangen ist.

SOFORTHILFEN FÜR KLEINUNTERNEHMEN UND SELBSTSTÄNDIGE

Bereits im März hatte der Bund ein Programm aufgelegt, das kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit insgesamt 50 Milliarden Euro unter die Arme greift. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Selbstständige und Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis zu 9000 Euro, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es 15.000 Euro. Die Länder haben zudem eigene Programme.

ERLEICHTERTER ZUGANG ZUR GRUNDSICHERUNG

Selbstständige erhalten leichter Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung. Damit sollen sie ihren Lebensunterhalt und die Wohnung weiter bezahlen können. Die Vermögensprüfung entfällt für sechs Monate. Die Gelder sollen zudem zügig ausbezahlt werden. Insgesamt stellt der Bund für diese Maßnahme 7,5 Milliarden Euro bereit.

STEUERERLEICHTERUNGEN

Der Staat kommt Unternehmen bei der Steuer entgegen. Bereits geleistete Steuervorauszahlungen können teilweise zurückerstattet werden; die Höhe von Steuervorauszahlungen kann angepasst werden. Finanzbehörden sollen zudem Stundungen von Steuerschulden gewähren. Auch Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind demnach vorübergehend steuerfrei.

Union und SPD beschlossen zudem die vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer. Von Juli bis Dezember sinkt die Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Satz von sieben auf fünf Prozent. 

WIRTSCHAFTSSTABILISIERUNGSFONDS

An große Unternehmen, die entsprechend große Hilfspakete benötigen, richtet sich der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesregierung. Der Fonds enthält 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen – etwa stille Beteiligungen oder der Erwerb von Anteilen an Unternehmen – sowie 400 Milliarden Euro für Bürgschaften. Er dient als Ergänzung zu den Sonderprogrammen der staatlichen Förderbank KfW. Der Fonds kann der KfW überdies Darlehen von insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro gewähren, damit die Förderbank die Sonderprogramme für Unternehmen refinanzieren kann. Die EU-Kommission gab am Mittwoch grünes Licht für den WSF.

KFW-SONDERKREDITPROGRAMM

Um Unternehmen die in der Krise dringend benötigte Liquidität zur Verfügung zu stellen, stellt die KfW unterschiedliche Kreditprogramme für kleine und mittlere Unternehmen sowie für große Firmen zur Verfügung. Das Gesamtvolumen ist unbegrenzt. Die KfW haftet zu 80 bis 90 Prozent für die Kredite, die Garantie übernimmt der Bund. Ziel ist es, Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern die Kreditvergabe an die kriselnden Unternehmen zu erleichtern. Die Risikoprüfungen wurden vereinfacht. Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 100 Millionen Euro.

KFW-SCHNELLKREDITE

Zudem beschlossen Union und SPD Anfang April ein zusätzliches Schnellkreditprogramm. Für dieses reicht eine gute Unternehmensbilanz in der Vergangenheit. Firmen mit elf bis 50 Beschäftigten können dabei Kredite von maximal 500.000 Euro erhalten. Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 50 und 250 erhalten im Rahmen des neuen Programms Kredite von bis zu 800.000 Euro. Der Bund garantiert für die Kredite zu 100 Prozent.

KFW-KONSORTIALKREDITE

Die KfW beteiligt sich auch an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Dabei übernimmt die Förderbank bis zu 80 Prozent des Risikos, jedoch maximal 50 Prozent der Gesamtverschuldung.

HILFEN FÜR START-UPS

Für Gründer und junge Unternehmen schnürte die Bundesregierung ein Paket mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro. Damit will der Bund Start-Ups mit Wagniskapital ausstatten.

KURZARBEITERGELD

In der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Ausweitung des Kurzarbeitergelds beschlossen. Die große Koalition erhöhte das Kurzarbeitergeld von generell 60 Prozent des Nettolohns auf 70 Prozent ab dem vierten Monat. Ab dem siebten Monat steigt der Satz auf 80 Prozent.

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