Zwei Drittel sind erfolgreich! Einspruch gegen Steuerbescheid kann sich durchaus lohnen

Einkommenssteuer
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Steuerzahler sind gut beraten, Steuerbescheide nicht ohne weiteres zu akzeptieren, sondern auch einen Einspruch zu erwägen. In zwei Dritteln der Fälle habe ein solcher Einspruch Erfolg, berichtete der Berliner „Tagesspiegel“ (Montagsausgabe) unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Demnach wurden im vergangenen Jahr bundesweit 3,45 Millionen Einsprüche eingelegt, 3,18 Millionen Beschwerden wurden erledigt.

In 2,09 Millionen Fällen wurde dem Einspruch abgeholfen, das heißt: Der Widerspruch hatte Erfolg. Die Erfolgsquote liegt damit bei 65,57 Prozent. Mit Hilfe von Einsprüchen werden nicht nur Fehler des Finanzamts korrigiert, wie es in dem Bericht weiter hieß. Steuerzahler können demnach auch eigene Pannen ausbügeln und Belege nachträglich einreichen. 

Wessen Steuerschuld geschätzt worden ist, weil er trotz Abgabepflicht keine Erklärung abgeliefert hat, kann zum Beispiel über den Einspruch seine Steuererklärung nachträglich einreichen. Die Frist für einen Einspruch beträgt einen Monat.

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