Baden-Württemberg vervierfacht Bußgelduntergrenze für Verstöße gegen Maskenpflicht

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Symbolbild: Mundschutz

In Baden-Württemberg werden Verstöße gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ab sofort mit mindestens 100 Euro geahndet. „Angesichts der zunehmenden Nachlässigkeit und bisweilen mutwilligen Disziplinlosigkeit beim Befolgen der Maskenpflicht im ÖPNV“, fielen künftig anstelle von 25 Euro mindestens 100 Euro an, teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Der maximale Betrag von 250 Euro bleibe bestehen, hieß es weiter.

Verkehrsminister Winfried Hermann und Sozialminister Manfred Lucha (beide Grüne) mahnten das Einhalten der Maskenpflicht besonders im Hinblick auf eine mögliche zweite Corona-Infektionswelle an. „Für viele Menschen gehören Fahrten mit den klimafreundlichen Bussen und Bahnen zum Alltag, und so soll es auch bleiben können“, erklärte Hermann.

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