Die im Jahr 2018 wieder eingeführte bayerische Grenzpolizei ist in Teilen verfassungswidrig. Nach einem am Freitag verkündeten Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu einer Klage der Grünen ist die Wiedereinrichtung einer Grenzpolizei an sich zwar nicht zu beanstanden. Allerdings verletze das konkrete bayerische Polizeiaufgabengesetz bei der Grenzpolizei die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Die Gesetzgebungskompetenz zum Grenzschutz liege beim Bund.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte 2018 mit der damaligen CSU-Alleinregierung wenige Monate vor der Landtagswahl die bayerische Grenzpolizei wieder eingeführt. Diese Polizeieinheit konnte seitdem laut CSU mehr als 25.000 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten feststellen und ahnden. Die Grünen bemängelten, dass Grenzschutz allein Aufgabe der Bundespolizei sei.
Nach dem Urteil der bayerischen Verfassungsrichter nahm die Landesregierung mit der Änderung des Polizeiaufgabengesetzes tatsächlich „einen schwerwiegenden Eingriff in die Kompetenzordnung des Grundgesetzes“ vor. Damit werde gegen das Rechtsstaatsprinzip und das Grundrecht der Handlungsfreiheit in der bayerischen Verfassung verstoßen.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte, auch ohne diese beanstandete Bestimmung des Polizeiaufgabengesetzes könne die bayerische Grenzpolizei ihre Aufgaben „vollumfänglich wahrnehmen“. Er kündigte an, wie geplant den Personalbestand auf tausend Polizisten auszubauen. Den Grünen als Klägern warf Herrmann „Stimmungsmache“ vor. Tatsächlich arbeiteten die Polizisten der Grenzpolizei sehr erfolgreich.
Dagegen erklärte Grünen-Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze: „Das Gericht gibt uns recht – Grenzschutz ist Bundessache“. Das CSU-Prestigeprojekt sei „nur noch eine leere Hülle“, die von Ministerpräsident Söder angekündigten Befugnisse eines eigenständigen Grenzschutzes seien „null und nichtig“.
„Die Söder-Regierung erleidet Schiffbruch vor Gericht“, erklärte Schulze. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic nannte es „eine Schande“, dass nicht Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) darauf gepocht habe, dass Grenzschutz Bundesaufgabe ist.
Auch SPD und Linke begrüßten das Urteil. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Schuster, erklärte, er sei froh, dass dem bayerischen Sonderweg nun Einhalt geboten werde. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken im Bundestag, Jan Korte, erklärte, wie bei der Pkw-Maut habe die CSU Recht und Gesetz missachtet, „um ganz weit rechts auf Stimmenfang zu gehen“.