Nach den Gerichtsbeschlüssen zugunsten der Corona-Demonstranten in Berlin hat Innensenator Andreas Geisel (SPD) die Teilnehmer zur Einhaltung der Auflagen aufgerufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) habe den Versammlungsteilnehmern „eine zweite Chance“ gegeben, sich an die Auflagen zu halten, erklärte Geisel am Samstag mit Blick auf die vorangegangene Demonstration von Anfang August. Damals sei „massiv und bewusst gegen die Infektionsschutzauflagen verstoßen“ worden.
Er erwarte von den Menschen, die in Berlin demonstrieren, „dass sie alles für den Infektionsschutz tun“ und dass sie dies „friedlich tun“. Große Sorge bereite ihm „nach wie vor die europaweite Mobilisierung unter Rechtsextremisten, die unabhängig von der Verbotsdiskussion im Vorfeld stattgefunden hat“, fügte der Innensenator hinzu. In Berlin wollen am Samstag tausende Menschen gegen die Corona-Maßnahmen demonstrieren. Erwartet werden bis zu 30.000 Teilnehmer.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatte in der Nacht zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom Freitag bestätigt. Dieses hatte das zuvor vom Berliner Senat verhängte Verbot der Kundgebung wieder aufgehoben. Das Gericht begründete dies damit, dass der Anmelder durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und hundert Deeskalationsteams „hinreichende Vorkehrungen“ getroffen habe. Es sei nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung „bewusst missachten“ werde, so das Verwaltungsgericht.