Beschwerde gegen Demoverbot bei Berliner Verwaltungsgericht eingelegt

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Die Initiatoren der für Samstag geplanten Großdemonstration gegen die Corona-Politik der Bundesregierung haben einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht gegen das Verbot der Veranstaltung eingelegt. Die entsprechende Beschwerde der Initiative Querdenken 711 ging am Donnerstag ein, wie eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur AFP sagte. Demnach ist am Freitagvormittag mit einer Entscheidung zu rechnen.

Die Veranstalter können bei einer Niederlage zuerst vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dann vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sollte das Verwaltungsgericht in Berlin das Verbot kippen, kann auch die Versammlungsbehörde noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen. Den Schritt nach Karlsruhe kann sie juristisch jedoch nicht gehen.

In der Mitteilung der Senatsverwaltung zu dem Verbot der Versammlungsbehörde hatte es am Mittwoch zur Begründung geheißen, bereits die vorangegangenen einschlägigen Versammlungen vom 1. August hätten gezeigt, „dass die Teilnehmenden sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt haben“. 

Querdenken 711 erklärte nach dem Verbot, die Demos sollten in jedem Fall stattfinden. Die Anmelder hatten bundesweit mobilisiert, sie erwarteten 20.000 Teilnehmer. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigte ein entschiedenes Einschreiten der Polizei im Fall von Ansammlungen an. Mehrere tausend Beamte würden das Demoverbot durchsetzen.

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