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BGH: Nach tödlicher S-Bahn-Schubserei in Nürnberg bleibt es bei milden Jugendstrafen

BGH: Nach tödlicher S-Bahn-Schubserei in Nürnberg bleibt es bei milden Jugendstrafen

Bundesgerichtshof - Außenansicht - Bild: Photo: Andreas Praefcke / CC BY

NÜRNBERG. Nach der tödlichen S-Bahn-Schubserei 2019 in Nürnberg bleibt es für die beiden Täter bei Jugendstrafen von jeweils gut drei Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Mit einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss wies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Ansinnen der Eltern nach einer schärferen Strafe wegen Totschlags ab. (Az: 6 StR 182/20)

Nach einem Diskobesuch in der Nacht zum 26. Januar 2019 waren mehrere Jugendliche am Nürnberger S-Bahnhof Frankenstadion in Streit geraten. Zwei damals 17-Jährige schubsten drei Jugendliche auf das Gleisbett. Einer konnte sich noch auf den Bahnsteig retten, zwei 16-Jährige wurden von einem durchfahrenden Zug überrollt.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die beiden Schubser wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Jugendstrafen von drei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise drei Jahren und drei Monaten. Zentrales Beweismittel waren Videoaufnahmen vom Geschehen am Gleis. Danach seien die beiden Opfer nicht aggressiv gewesen, sondern hätten versucht, zu beschwichtigen.

Den Eltern der Opfer waren die Strafen nicht hoch genug. Sie wollten schärfere Strafen wegen Totschlags erreichen. Der BGH wies ihre Revision nun jedoch ab. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

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