Bundeskabinett beschließt Anpassung der Hartz-IV-Sätze zum Jahreswechsel

Symbolbild: Hartz 4
Symbolbild: Hartz 4

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Anpassung der Hartz-IV-Sätze zum Jahreswechsel beschlossen. Demnach soll der monatliche Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um sieben Euro auf 439 Euro steigen. Jugendliche ab 14 Jahren erhalten 367 statt 328 Euro. Für Kinder unter sechs Jahren steigt der Regelsatz von 250 auf 278 Euro. Die Summe für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren bleibt unverändert bei 308 Euro.

Sozialverbände hatten sich bereits vor dem Kabinettsbeschluss sehr kritisch geäußert. Sie halten die verwendete Berechnungsmethode für falsch. Eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei für Hartz-IV-Empfänger mit dem jetzigen System nicht möglich.

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