Die Bürger sollen sich künftig einen besseren Überblick verschaffen können, mit wie viel Rente sie im Alter rechnen können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Einführung einer digitalen Rentenübersicht. Mit dem Gesetz soll ein Internetportal eingerichtet werden, über das die Versicherten „künftig gebündelt Informationen über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung“ abrufen können. Das Portal soll schrittweise bis 2023 aufgebaut werden.
„Nur wer Bescheid weiß, kann gut vorsorgen“, erkläre Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Es gehe darum, den Kenntnisstand der Bürger über ihre eigene Altersvorsorge verbessern. „Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht“, so Heil. Die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge würden künftig „einfach und auch für Laien nachvollziehbar auf einem Online-Portal abrufbar sein“.
Mit der Digitalen Rentenübersicht setzt die Regierung ein Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Zur Umsetzung wird dem Kabinettsbeschluss zufolge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung“ geschaffen werden. Die Träger der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung sowie Experten für Verbraucherschutz seien eingebunden, um das Projekt zusammen mit dem Bundesfinanzministerium weiter voranzutreiben.
In einem ersten Schritt wird dem Beschluss zufolge die digitale Rentenübersicht als Modellprojekt gestartet, allgemein verfügbar soll sie ab 2023 sein.