Ab Samstag werden sich Einreisende nach Deutschland einem Corona-Test unterziehen müssen, wenn sie aus einem Risikoland kommen. Die entsprechende Verordnung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag vorgestellt.
Für wen gilt die Testpflicht?
Sie gilt für Einreisende aus Ländern, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet einstuft. Das sind derzeit rund 140 – also die meisten Staaten der Welt. Dazu gehören Brasilien, die USA und Balkanländer wie Serbien oder Bosnien-Herzegowina. Innerhalb der EU stehen derzeit Luxemburg, die nordspanischen Regionen Katalonien, Aragón und Navarra sowie die belgische Region Antwerpen auf der Liste.
Die Testpflicht gilt für alle, die sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Betroffen von der Testpflicht sind nicht nur Urlauber, sondern auch andere Reisenden, die etwa von einem Familienbesuch zurückkehren. Pendler sind allerdings ausgenommen.
Wie laufen die Tests ab?
An den Flughäfen, aber auch anderen Stellen für Auto- und Bahnreisenden, werden Teststationen eingerichtet, wo Reisende direkt den Rachen-Abstrich machen lassen sollen. Wenn dies aber nicht möglich ist – etwa weil die Station schon geschlossen hat – müssen sie den Test innerhalb von 14 Tagen nachholen.
Allerdings: Solange Rückkehrer aus einem Risikogebiet kein negatives Testergebnis vorlegen können, gilt für sie weiter die schon länger bestehende 14-tägige Quarantänepflicht nach der Einreise. Das Attest muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, eine Wiederholung kann angeordnet werden. Damit sollen auch Infektionen erfasst werden, die kurz vor der Einreise erfolgt sind.
Wie werden Risikogebiete festgelegt?
Das Robert-Koch-Institut prüft, in welchen Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. Zudem wird untersucht, ob für Regionen, wo der Wert darunter liegt, dennoch ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Maßgeblich sind dabei die Infektionszahlen und die Frage, ob der Ausbruch lokal begrenzt oder flächendeckend ist.
Überprüft werden zudem Kapazität und Zahl der vorgenommenen Tests. Berücksichtigt wird auch, wenn für ein Land keine verlässlichen Informationen vorliegen.
Können sich auch Rückkehrer aus Ländern testen lassen, die nicht auf der Liste der Risikogebete stehen?
Ja, auch sie haben die Möglichkeit kostenloser Tests – auf freiwilliger Basis. Sie müssen diese aber innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise machen lassen.
Wer bezahlt die Tests?
Für die Reisenden sind die Pflichttests ebenso wie die freiwilligen Tests kostenlos. Abgewickelt wird die Bezahlung über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, aus dem sich die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren. Allerdings wird am Ende der Bund in die Bresche springen – in Form eines Bundeszuschusses.
Was sind die rechtlichen Grundlagen der Testpflicht?
Der im Zuge der Corona-Krise neu geschaffene Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes sieht besondere Kompetenzen des Bundes für den Fall vor, dass der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt. Dies war Ende März geschehen. Zu den Maßnahmen, die das Bundesgesundheitsministerium in dem Fall anordnen kann, gehören auch ärztliche Untersuchungen. Anders als bei den meisten anderen Corona-Maßnahmen wie etwa von Ausgangssperren entscheiden darüber aber nicht die Länder, sondern das Bundesgesundheitsministerium.