Durchsuchungen bei weiteren Banken im Zusammenhang mit Cum-Ex-Aktiengeschäften

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Die Bankenskyline in Frankfurt am Main

Die Staatsanwaltschaft Köln hat am Dienstag im Rahmen ihrer Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-ähnlichen Aktiengeschäften weitere Banken durchsucht. Seit dem Morgen wurden Geschäftsräume in Hamburg, Frankfurt und München durchsucht, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur AFP sagte. Nach Informationen des „Handelsblatts“ richtete sich die Razzia gegen die Frankfurter Privatbank Hauck & Aufhäuser und die Varengold Bank in Hamburg.

Der Behördensprecher nannte „mit Blick auf die laufenden Durchsuchungen und vor dem Hintergrund des zu wahrenden Steuergeheimnisses“ keine Namen. Er erklärte, Beamte der Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung sowie des Landes- und des Bundeskriminalamts hätten in den Räumlichkeiten Beweise gegen Mitarbeiter und Verantwortliche der betreffenden Banken gesucht. Es geht demnach um einen Tatzeitraum von 2010 bis 2016.

Dabei seien die Beamten Nachfolgemodellen der berüchtigten Cum-Ex-Geschäfte auf der Spur, berichtete das „Handelsblatt“ mit Verweis auf Justizkreise. Mit dem Begriff Cum-Ex wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag bezeichnet, um sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Dadurch sind der öffentlichen Hand in der Vergangenheit Steuergelder in Milliardenhöhe entgangen. Die Bundesregierung schob der Praxis 2012 einen Riegel vor.

„Die erneuten Durchsuchungen zeigen, welch große Kreise der Steuerraub über Cum-Ex-Aktiengeschäfte zieht – und wie weit die Tatzeiträume zurückreichen“, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lisa Paus. Die Bundesregierung sei umso mehr gefordert, dafür zu sorgen, „dass die erbeuteten Steuererstattungen trotz steuerrechtlicher Verjährung rechtssicher eingezogen werden können“.

Wegen Cum-Ex-Ermittlungen waren zuvor mehrere Banken von Durchsuchungen betroffen, darunter auch die Deutsche Bank und die Commerzbank. Anfang August hatte die Staatsanwaltschaft Köln auch Büros des Bankenverbandes durchsuchen lassen.

Einige Cum-Ex-Fälle landeten bereits vor Gericht. In einem Verfahren gab es ein Urteil, das aber noch nicht rechtskräftig ist. Das Landgericht Bonn verurteilte im März zwei britische Staatsangehörige wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung; ihre Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten sowie einem Jahr wurden zur Bewährung ausgesetzt.

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