EU will 15 bis 20 Verantwortliche wegen Krise in Belarus mit Sanktionen belegen

Europäisches Parlament
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Die EU will 15 bis 20 Verantwortliche in Belarus wegen Wahlmanipulation und Gewalt gegen Demonstranten mit Sanktionen belegen. Er gehe von einer Zahl in dieser Größenordnung aus, sagte ein EU-Vertreter am Dienstag vor Journalisten in Brüssel. Die EU-Außenminister sollen demnach bei ihrem Treffen am Donnerstag und Freitag in Berlin ihre politische Zustimmung dafür geben, bevor die Sanktionen offiziell beschlossen werden.

Die Opposition in Belarus wirft der Regierung massiven Wahlbetrug bei der Präsidentschaftswahl vom 9. August vor. Nach offiziellen Angaben hat Amtsinhaber Alexander Lukaschenko mit 80 Prozent der Stimmen gewonnen. Auch die EU erkennt das Wahlergebnis nicht an und hat das gewaltsame Vorgehen der belarussischen Sicherheitskräfte gegen Demonstranten scharf verurteilt.

Die EU-Außenminister hatten bei einem Sondertreffen am 14. August die Sanktionen auf den Weg gebracht. Der EU-Rat erstellt derzeit eine Liste mit belarussischen Verantwortlichen, die mit Einreiseverboten und Kontosperrungen belegt werden sollen. Der EU-Vertreter verwies darauf, dass dies eine eingehende Prüfung erfordere, damit die Sanktionsbeschlüsse nicht vor Gericht angefochten werden könnten.

Die genaue Zahl stehe deshalb derzeit noch nicht fest, sagte er. Einige Betroffene könnten bis zum endgültigen Beschluss wieder von der Liste genommen werden. Andererseits könnten angesichts der sich entwickelnden Lage auch neue Namen hinzukommen.

Es gilt angesichts der Bemühungen der EU um einen Dialog zwischen Regierung und Opposition als unwahrscheinlich, dass derzeit gegen Lukaschenko persönlich Sanktionen verhängt werden. Dies könnte aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Der EU-Vertreter äußerte unterdessen Zweifel, dass Russlands Präsident Wladimir Putin Lukaschenko dazu bringen will, sich auf einen Dialog mit der Opposition einzulassen. „Ist Putin nützlich, Alexander Lukaschenko zu diesem Dialog anzuspornen?“, fragte der EU-Vertreter. „Meine Antwort muss nein sein. Er ist in einem anderen Geschäftsfeld tätig.“ 

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