Fixkosten-Zuschüsse für Firmen in der Corona-Krise kommen bislang kaum an

Symbolbild: Geldscheine
Symbolbild: Geldscheine

Die staatlichen Fixkosten-Zuschüsse für Firmen in der Corona-Krise kommen bislang nur in geringem Umfang bei den Unternehmen an. Wie aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht, zahlten die Bundesländer bisher rund 248 Millionen Euro aus – nur etwa ein Prozent der insgesamt dafür von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten 24,6 Milliarden Euro. Grüne und FDP beklagten zu hohe bürokratische Hürden.

Die Bundesregierung hatte die Überbrückungshilfen im Juli auf den Weg gebracht, um denjenigen Unternehmen unter die Arme greifen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind und die trotz der Lockerungen auch in den Monaten Juni bis August mit enormen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen hatten. 

Die Überbrückungshilfe erstattet dabei einen Anteil an den Fixkosten, die ungeachtet der Umsatzausfälle für die Unternehmen weiter anfallen – beispielsweise für Mieten, Finanzierungskosten oder Grundsteuern. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 150.000 Euro. Die Zuschüsse müssen dabei nicht zurückgezahlt werden. In der vergangenen Woche hatte die Spitzen der großen Koalition beschlossen, das Programm bis Jahresende zu verlängern.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen mit einem Umsatz unter 750 Millionen Euro, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen ist. Auch Soloselbständige oder gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen können einen Antrag stellen. 

Sich auf der entsprechenden Internetplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren und für die Unternehmen dann Anträge auf die Zuschüsse stellen können allerdings nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer. Nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) soll dies Manipulationen ausschließen. Hintergrund ist, dass es bei den während der Betriebsschließungen im Frühjahr gewährten Soforthilfen zahlreiche Berichte über Missbrauch gegeben hatte.

Bei der Überbrückungshilfe wurden laut der Antwort des Wirtschaftsministeriums, die AFP am Montag vorlag und über die zunächst die „Augsburger Allgemeine“ berichtet hatte, bis zum 20. August nun für rund 38.600 Firmen Anträge gestellt und bewilligt. Zum Vergleich: Insgesamt gibt es dem Statistischen Bundesamt zufolge knapp dreieinhalb Millionen Unternehmen in Deutschland. 

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt warf Altmaier vor, das vom Bundestag beschlossene Hilfsprogramm durch zu bürokratische und realitätsferne Antragsvoraussetzungen ins Leere laufen zu lassen. Der Minister habe zu viele Unternehmen durch „willkürlich hohe Hürden“ im Regen stehen lassen, kritisierte sie und mahnte: „Die finanzielle Situation bei vielen Unternehmen wird von Tag zu Tag brenzliger.“

Die Grünen-Antisemitismusbeauftragte Claudia Müller erklärte, die bisherigen Überbrückungshilfen seien „nur für Unternehmen gemacht, die im April und Mai schon heftig betroffen waren“. In der Realität habe die Krise Unternehmen aber sehr unterschiedlich getroffen. „Zum Teil sind die finanziellen Einbrüche und Verluste verzögert angekommen, zum Teil sind Unternehmen knapp unter der relevanten Verlustgrenze von 60 Prozent, aber nicht minder existenzgefährdet betroffen.“

„Große bürokratische Hürden und wenig Zielgenauigkeit bei den Hilfen für Unternehmen bringen die Wirtschaft nicht nach vorne“, kritisierte auch FDP-Fraktionsvize Christian Dürr. „Wir fordern stattdessen schnelle, einfache Hilfe über eine negative Gewinnsteuer, die über das Finanzamt ausgezahlt werden kann.“

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